Verordnung Baugrundlagenbestimmung
Über eine Baugrundlagenbestimmung für das gesamte Bauwohngebiet laut Flächenwidmungsplan
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung von Röns vom 19.10.2006 wird verordnet.
1. Für die im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Röns ausgewiesenen Bauflächen ist auf Grund § 3 BauG vor jedem Bauantrag für Bauvorhaben nach § 18 Abs. 1 lit. a eine Antrag auf Baugrundlagenbestimmung zu stellen.
2. Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.
Für die Gemeindevertretung
Der Bürgermeister
Gohm Anton