Familienzuschuss
Das Land Vorarlberg gewährt Familien abhängig vom Einkommen einen Zuschuss. Dieser soll die Wertschätzung der Familien als wichtigstes Fundament unserer Gesellschaft ausdrücken.
Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
· das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und die österreichische Staatsangehörigkeit bzw die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR Mitgliedslandes oder der Schweiz hat sowie Konventionsflüchtlinge.
· das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze
Wie hoch ist der Familienzuschuss?
Der Familienzuschuss liegt im Jahr 2016 monatlich zwischen 46,00 und 500,00 Euro, je nach dem sogenannten gewichteten „Pro-Kopf-Einkommen“ der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder.
Ermittlung des Familien-Nettoeinkommens:
Als Familien-Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte
· der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern (auch Lebensgefährte/in) und
· der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, so weit für diese Familienbeihilfe bezogen wird und diese Einkünfte der Unterhaltssicherung dienen (zB Alimente).
Berücksichtigt werden
· monatliche Nettoeinkünfte aus Einkommen (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Überstunden), Gehalt, Lohn, Pension einschließlich allfälliger Nebengebühren, sonstige laufende Bezüge usw.
· Wohnbeihilfe, Leistungen der Mindestsicherung, Unterhaltszahlungen für Eltern
(Scheidungsprotokoll) und Kinder (Alimente), Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld (für weitere Kinder), Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld u.ä.
Nicht berücksichtigt werden
· Familienbeihilfe (einschließlich Zuschlag nach dem Familienlastenausgleichsgesetz)
· Für Sonderbedarf gewidmete Leistungen, insbesondere Pflegegeld oder Eingliederungshilfe
Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt. (Tel. 05524/8144)