Heizkostenzuschuss 2020/2021
Wie bereits in den vergangenen Heizperioden besteht auch in der Heizperiode 2020/2021 für Menschen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, einen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Der Heizkostenzuschuss kann vom Montag, den 12.10.2020 bis Freitag, den 19.02.2021 beantragt werden.
Die Beantragung kann auch über E-Mail oder per Post erfolgen.
Dem ausgefüllten Antrag müssen folgende Nachweise beigelegt werden:
- Nachweis über sämtliche Einkommen
- Nachweis der Tätigkeit (Personen ab 15 Jahre)
- Ausweiskopie der Antragstellerin oder des Antragstellers
Pro Person/Haushalt wird ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von € 270,-- gewährt.