Verwendung des Zweckzuschusses gemäß Bundesgesetz über einen Zuschuss an die die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse

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Gemäß dem Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse (BGBl I Nr. 122/2023), erhält das Land Vorarlberg einen Zweckzuschuss in Höhe von EUR 6.707.005,--. Der Zuschuss ist im Jahr 2024 an jene Gemeinden weiterzuleiten, welche damit eine Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr finanzieren. Der Gemeinde Röns steht somit ein Zuschuss in Höhe von EUR 6.255,00 zu.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 29.04.2024, Top 8 einstimmig beschlossen, die zu verteilenden Mittel zur Gänze für die Wasserversorgung im Jahr 2024 zu verwenden. Der Zuschuss wird als Gutschrift für jede Person, welche mit Stichtag 01.07.2024 mit Hauptwohnsitz in Röns gemeldet war, bei der Wasserendabrechnung im Oktober in Abzug gebracht.