Naturschutz: Vorarlberger Gemeindeverband begrüßt Zielsetzung des Naturschutz-Deregulierungsgesetzes

Präsident Walter Gohm

Beschwerderechte der Gemeinden müssen gewahrt werden

Die Begutachtungsfrist für das von der Vorarlberger Landesregierung vorgelegte Naturschutz-Deregulierungsgesetz 2026 endet am 25. September 2026. Die Vorarlberger Gemeinden begrüßen die Entbürokratisierungsbemühungen der vorgelegten Sammelnovelle, stellen jedoch klar, dass die Mitwirkungs- und Rechtsmittelrechte der Standortgemeinde erhalten bleiben müssen. Zudem wird eine Erhöhung des Anteils der Standortgemeinde an der Naturschutzabgabe gefordert.

Mit dem Entwurf für das „Naturschutz-Deregulierungsgesetz 2026“ hat die Vorarlberger Landesregierung eine Sammelnovelle eingebracht, die das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) umfassend dereguliert und vereinfacht. „Den Vorarlberger Gemeinden ist der Umweltschutz sehr wichtig und sie setzen viele Maßnahmen für den Erhalt und die Pflege von Natur und Landschaft – schließlich wünschen wir uns alle eine lebenswerte Zukunft in einer intakten und gesunden Umwelt. Ein wirksamer Schutz von Natur und Landschaft bedarf aber nicht zwangsläufig auch einer hohen Zahl an Bewilligungspflichten und aufwendiger Verfahren. Aktuell gibt es zu viele Doppelgleisigkeiten und langwierige Prozesse. Deshalb begrüßen wir die Bemühungen des Landes, den Naturschutz zu deregulieren, entbürokratisieren und zu vereinfachen. Klar ist aber auch: Naturschutz findet in der Gemeinde statt und betrifft unmittelbar die örtliche Gemeinschaft. Deshalb muss die Mitsprache der unmittelbar betroffenen Gemeinschaft durch die jeweilige Standortgemeinde auch in Zukunft unbedingt erhalten bleiben“, erklärt Walter Gohm, Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbands, die Sicht der Gemeinden auf den Gesetzesentwurf. 

Entbürokratisierung: ja – mit uneingeschränkten Rechten der Standortgemeinden zur Wahrung der Ziele des Naturschutzes

Nach Einschätzung des Landes sollen durch die vorgelegte Sammelnovelle in Zukunft rund 20 bis 25 Prozent der bisherigen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren entfallen. Zu diesem Zweck sollen insbesondere Maßnahmen für die Abwehr von Katastrophen und Maßnahmen von Einsatzorganisationen von der bisherigen Bewilligungspflicht ausgenommen werden. Auch die übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung, die Bebauung von entsprechend gewidmetem Betriebsgebiet und Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren sowie für den Naturschutz sollen weitgehend bewilligungsfrei gestellt werden. „In Situationen, in denen rasches Handeln zum Schutz von Menschen und Sachwerten erforderlich ist, sollen naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren kein Hindernis darstellen“, stimmt Gohm dem Vorschlag zu. 

Im Sinne der Vereinfachung sieht die Novelle aber auch vor, die Mitwirkungs- und Rechtsmittelrechte von Standortgemeinden einzuschränken. „Vorhaben, die in naturschutzrechtlichen Verfahren beurteilt werden, können erhebliche Auswirkungen auf örtliche Interessen haben und betreffen deshalb unmittelbar auch die örtliche Gemeinschaft. Die Gemeinde verkörpert die Interessen dieser Gemeinschaft und bündelt die teilweise auch gegensätzlichen Interessen der örtlichen Bevölkerung. Es ist daher wesentlich, dass die Standortgemeinde ihre Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse und die Interessen der örtlichen Gemeinschaft auch in Fragen des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung in die verbleibenden Verfahren einbringen und ihre Rechtsposition erforderlichenfalls auch im Rechtsmittelweg wahrnehmen kann“, erklärt Gohm die Haltung der Gemeinden. Die Vorarlberger Gemeinden fordern deshalb in einer Stellungnahme des Vorarlberger Gemeindeverbands zum vorliegenden Gesetzesentwurf, dass die bisherigen Mitwirkungs- und Rechtsmittelmöglichkeiten der Standortgemeinde und das bestehende Revisionsrecht erhalten bleiben.

Naturschutzabgabe muss in stärkerem Ausmaß den betroffenen Gemeinden zukommen

Tätigkeiten, die einer Naturschutzabgabepflicht unterliegen, führen in der betroffenen Standortgemeinde zu erheblichen Belastungen. Laut aktuell vorliegendem Gesetzesentwurf sollen weiterhin nur 35 % der Naturschutzabgabe direkt an die betroffene Standortgemeinde ausgezahlt werden. Erheblich belastete Gemeinden erhalten zusätzlich weiterhin Mittel aus dem Naturschutzfonds. „Die vorgesehene Neuordnung und Vereinfachung der Naturschutzabgabe ist grundsätzlich begrüßenswert. Sie führt zu einer Vereinfachung in der Verwaltung und entlastet damit die Ressourcen des Landes Vorarlberg. Konsequenterweise muss dann aber auch der Anteil der Naturschutzabgabe für die betroffene Gemeinde steigen – damit die Belastungen auch dort abgegolten werden, wo sie auftreten“, fordert Gohm das Land Vorarlberg zu weiteren Änderungen im Gesetzestext auf.

Entbürokratisierung bedarf weiterer Änderungen

In der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf weist der Vorarlberger Gemeindeverband das Land Vorarlberg auch darauf hin, Erleichterungen für die Digitalinfrastruktur bei nur geringfügigen Eingriffen oder der Nutzung von bereits bestehenden Infrastrukturen vorzusehen, um den Digitalausbau im ländlichen Raum zu vereinfachen. Zusätzlich gibt es im Bereich Naturschutz auch Bestimmungen im Baugesetz und dazu ergangenen Verordnungen, die im Sinne einer angestrebten Deregulierung einer Überprüfung unterzogen werden müssen. Nur so kann eine einheitliche Vollzugspraxis sichergestellt werden.