Der Heizkostenzuschuss 2024/2025 des Landes Vorarlberg kann im Zeitraum vom 14. Oktober 2024 bis 21. Februar 2025 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden und beträgt pro Haushalt € 330,--.
Das monatliche Haushaltseinkommen darf höchstens:
a) bei einer alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Person netto Euro 1.410,--,
b) bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Erwachsenen netto Euro 1.920,--, und
c) zuzüglich zu a) oder b) bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto Euro 440,-- betragen.
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch möglichst aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung etc.) nachzuweisen.