Benützungsordnung für Gemeinderäumlichkeiten
lt. Beschluss der Gemeindevertretung von Röns vom 12.09.1996
1.
Die Gemeinde stellt für Veranstaltungen folgende Räume zur Verfügung:
Turnsaal, Foyer, Küche, Duschraum. Fürsorgeraum
2.
Als Veranstalter werden nur die Gemeinde, Vereine aus Röns oder Vereine, die zu Röns in Beziehung stehen, zugelassen.
3.
Jede geplante Veranstaltung ist spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin im Gemeindeamt schriftlich anzumelden. Mit der Anmeldung ist vom Veranstalter ein Hauptverantwortlicher für die Veranstaltung namhaft zu machen.
4.
Der Veranstalter trägt die Verantwortung , dass die einschlägigen Gesetze und Verordnungen (z.B. Gewerbeordnung, Jugendschutz, Sperrstunde, AKM, u.ä.) eingehalten und für Ruhe und Ordnung gesorgt wird.
5.
Der Veranstalter haftet für ev. Schäden am Gebäude und der Einrichtung, welche durch die Veranstaltung entstehen.
6.
Für jede Veranstaltung wird von der Gemeinde auf Kosten vom Veranstalter, im Einvernehmen mit der Ortsfeuerwehr, eine Brandwache bestellt.
7.
Für die Abrechnung von Steuern und Abgaben, sowie für die Ermittlung des Unkostenbeitrages sind spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
8.
Nach jeder Veranstaltung sind alle benützten Räume in aufgeräumten Zustand zuübergeben. Die Bodenpflege wird von der Schulwartin gegen eine eigene Verrechnung durchgeführt und ist vom Veranstalter zu bezahlen.
9.
Bei jeder Veranstaltung ist der Plattenboden aufzulegen. Die Bodenplatten sind nachBeendigung der Veranstaltung in gereinigtem Zustand im Geräteraum aufzuschlichten.
10.
Die Beseitigung von Abfällen ist vom Veranstalter mit eigenen Behältnissen durchzuführen.
11.
Die Schlüssel für die allgemeinen Räume können während der Amtsstunden im Gemeindeamt gegen Unterschrift bezogen werden und sind spätestens eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung dort wieder abzugeben. Bei Verlust des Schlüssel haftet der Veranstalter für sämtliche daraus entstehenden Kosten.
12.
Der Turnsaal darf, sofern der Schutzboden nicht aufgelegt ist, mit Straßenschuhen nicht betreten werden. Weiters dürfen auch keine Turnschuhe im Saal benützt werden, die im Freien getragen werden.
13.
Für alle Veranstaltungen der Gemeinde ist die Benützung der Räume kostenlos. Ebenso ist für die Schule, sowie Turn- und Gymnastikgruppen die zweckentsprechende Benützung der Räume inkl. Duschbenützung bis auf weiteres kostenlos.
14.
Der Unkostenbeitrag ohne Reinigung beträgt:
Turnsaal € 36,34 + Duschraum € 7,27
Küche € 7,27
Foyer € 14,53
Fürsorgeraum € 14,53
15.
Die Nichteinhaltung dieser Benützungsordnung zieht den Entzug einer gewährten oder die Verweigerung einer späteren Bewilligung zur Benützung der Räume nach sich.
16.
Personenbeschränkung:
Sitzend: ca. 150 Personen
Stehend: ca. 250 Personen
17.
Die Gemeinde Röns behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, Veranstaltungen zu genehmigen.
Die Saalordnung gilt ab 12.09.1966
Der Bürgermeister
Gohm Anton
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Vorschau
Ostersonntag
So. 08. Apr 2012Ostermontag
Mo. 09. Apr 2012Tag der Arbeit
Di. 01. Mai 2012Christi Himmelfahrt
Do. 17. Mai 2012Pfingstsonntag
So. 27. Mai 2012Pfingstsonntag
Mo. 28. Mai 2012Fronleichnam
Do. 07. Jun 2012Mariä Himmelfahrt
Mi. 15. Aug 2012Nationalfeiertag
Fr. 26. Okt 2012Allerheiligen
Do. 01. Nov 2012Gemeinde Röns, Im Gawatsch 66, Tel. +43 (0)5524 - 8144 © 2006-2007 | www.roens.at