Familienzuschuss
Das Land Vorarlberg gewährt Familien abhängig vom Einkommen einen Zuschuss. Dieser soll die Wertschätzung der Familien als wichtigstes Fundament unserer Gesellschaft ausdrücken.
Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
· das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und die österreichische Staatsangehörigkeit
bzw die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz
hat.
· das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die
Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle).
Wie hoch ist der Familienzuschuss?
Der Familienzuschuss liegt monatlich zwischen 43,60 und 446,10 Euro, je nach dem so genannten gewichteten „Pro-Kopf-Einkommen“ der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder.
Als Familien-Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte
· der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern (auch Lebensgefährte/in) und
· der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, so weit für diese Familienbeihilfe
bezogen wird und diese Einkünfte der Unterhaltssicherung dienen (zB Alimente).
Berücksichtigt werden
· monatliche Nettoeinkünfte aus Einkommen, Gehalt, Lohn, Pension einschließlich
allfälliger Nebengebühren, sonstige laufende Bezüge usw.
· Wohnbeihilfe, Annuitätenzuschüsse, Leistungen der Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen
für Eltern und Kinder (Alimente), Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld,
Notstandshilfe, Krankengeld u.ä.
Nicht berücksichtigt werden
· Familienbeihilfe (einschließlich Zuschlag nach dem Familienlastenausgleichsgesetz)
Für Sonderbedarf gewidmete Leistungen, insbesondere Pflegegeld, Familienzuschuss
oder Eingliederungshilfe
Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt. (Tel. 05524/8144)